Präambel
Motivation
Die Architekturrichtlinie hilft dabei Architekturentscheidungen systematisch, nachvollziehbar und transparent zu treffen. Sie fördert dabei die passfähige Weiterentwicklung der Informationstechnik und Digitalisierung und trägt somit zur Erreichung der strategischen und politischen Ziele in der öffentliche Verwaltung bei. Die Architekturvorgaben sind von den betroffenen Dienststellen, Projekten, Beschaffungsstellen, Dienstleistern und Herstellern eigenverantwortlich einzuhalten.
Grundlagen
Für die Gestaltung und Anwendung der Architekturrichtlinie wurden verschiedene Modelle und Standards, insbesondere das European Interoperability Framework (EIF1), die European Library of Architecture Principles (ELAP2), The Open Group Architecture Framework (TOGAF3), das OECD Digital Government Policy Framework und Toolkit 4 5 berücksichtigt. Erkenntnisse aus den Indikatoren, Prinzipien und Regeln wurden in die Erarbeitung der Architekturrichtlinie einbezogen.
Struktur
Aus den Modellen und Standards wurden vier zentrale Regelungsbereiche abgeleitet:
- Allgemeine Vorgaben (AV): rahmengebende Prinzipien und Eigenschaften
- Geschäftliche Vorgaben (GV): Motivation, Organisation und Fähigkeiten
- Funktionale Vorgaben (FV): Gestaltung von Informationssystemen
- Technische Vorgaben (TV): Technik, Technologie und Implementierung
Die einzelnen Vorgaben sind inhaltlich nach diesen Regelungsbereichen gruppiert. Anwenderinnen und Anwender erhalten entsprechend Ihrer Rolle eine schnelle Orientierung zur Initialisierung der Bewertung von Architekturfragen. Dabei richten sich allgemeine Vorgaben primär an Enterprise Architekten und Entscheider, geschäftliche Vorgaben an Auftraggeber und Behörden, funktionale Vorgaben an Projekt- und Programmverantwortliche sowie technische Vorgaben an Techniker und Dienstleister. Die Vorgaben und Regelungsbereiche sind voneinander abgegrenzt. Architekturfragen müssen aber bedarfsweise aus verschiedenen Perspektiven und damit Regelungsbereichen betrachtet werden.
In jedem der Regelungsbereiche sollen maximal 10 Vorgaben beschrieben werden. Ähnliche Themen werden zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit gebündelt. Einem stetigen Zuwachs an Vorgaben soll vorgebeugt und eine strategische Fokussierung und Priorisierung auf wesentliche Regelungen gefördert werden.
Fortschreibung
Die Architekturrichtlinie wird kontinuierlich unter Einbindung der Stakeholder, insbesondere den Behörden und IT-Dienstleistern, entlang methodischer und technologischer Trends fortgeschrieben. Inhalte werden grundsätzlich in weiterverarbeitbarer Form gepflegt.
Auf Basis der weiterverarbeitbaren Form werden automatisiert verschiedene Ausgabeformate bereitgestellt. Einzelne Vorgaben können unabhängig vom Gesamtdokument geändert werden.
Zur Erarbeitung unterjähriger Veröffentlichungen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Patch: Änderungen redaktioneller Art.
- Minor Release: Patch und Änderungen ohne direkte Auswirkung auf die Nutzenden.
- Major Release: Minor und Änderungen mit direkter Auswirkung auf die Nutzenden.
Spezifikationen
Struktur, Inhalt und Umfang der Architekturrichtlinie sind strategisch übergreifend ausgerichtet. Den Anwenderinnen und Anwendern der Architekturrichtlinie wird empfohlen, für ihre Anwendungsfälle die Regeln in den Vorgaben zu detaillieren. Dazu können eigene Spezifikationen/Ergänzungen erstellt und angewendet werden. Deren Geltungsbereich, konkreter Inhalt und Grad der Konkretisierung wird vom jeweiligen Autor festgeschrieben. Zur Unterstützung kann sich an den Fragen und Prüfpunkte der einzelnen Vorgaben orientiert werden.
Footnotes
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Europäische Kommission, Mitteilung der Kommission - Europäischer Interoperabilitätsrahmen – Umsetzungsstrategie (COM/2017/0134 final), 2017, verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52017DC0134&qid=1710430918493, zuletzt abgerufen am 18. September 2024. ↩
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Europäische Kommission - DG Informatics - ISA² Programme, Common Assessment Method for Standards and Specifications (CAMSS) – European Libray of Architecture Principles, 2023, verfügbar unter https://joinup.ec.europa.eu/collection/common-assessment-method-standards-and-specifications-camss/solution/elap, zuletzt abgerufen am 18. September 2024. ↩
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The Open Group, The TOGAF Standard Version 9-2, 2022, verfügbar unter https://publications.opengroup.org/c182?_ga=2.209896722.686744425.1649171558-784988137.1649171558, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2022. ↩
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Organisation for Economic Co-operation and Development, Going Digital Toolkit, 2024, verfügbar unter https://goingdigital.oecd.org/, zuletzt aufgerufen am 18. September 2024. ↩
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Organisation for Economic Co-operation and Development - Observatory of Public Sector Innovation, OECD Digital Government Toolkit, 2024, verfügbar unter https://oecd-opsi.org/toolkits/oecd-digital-government-toolkit/, zuletzt aufgerufen am 18. September 2024. ↩