ID: V-9071-R04
TV-02 Schnittstellen
Die Schnittstellen sollen standardisiert implementiert undgenutzt werden.
Regeln
- Die Schnittstellen sollen reduziert und auf Basis offener Standards implementiert und genutzt werden.
- Die Schnittstellen müssen dokumentiert werden.
- Die Schnittstellen müssen hinsichtlich der Protokolldaten zugänglich sein.
Begründung
- Die Komplexität der IT-Landschaft und der Aufwand für das Management steigen mit der Anzahl an IT-Lösungen und Verbindungen zwischen diesen.
- Zur Minimierung soll die Standardisierung gestärkt werden und die Komplexität kontrolliert gemanagt werden.
- Für die Ausgestaltung sind die Festlegungen in den Architekturen und für die Standardisierung die verfügbaren Standards in den technischen Vorgaben und technischen Spezifikationen zu verwenden.
- Die Stärkung der Entkopplung und Informationssicherheit wird durch eine überschaubare Anzahl an standardisierten Schnittstellen befördert.
Abhängigkeiten
Implikationen
- Die Behörden verbinden die in ihrer Hoheit liegenden Dienste oder IT-Lösungen über die wenigen Standardschnittstellen und -APIs.
- Individualanbindungen müssen begründet, im Architekturmanagement begleitet und gepflegt sowie gesondert beauftragt und finanziert werden.
- Die Anzahl der bilateralen und individuellen Schnittstellen wird sinken.
- Die Integrationstiefe wird auf ein in Architekturen definiertes Standardniveau festgelegt.