ID: V-9024-R04
FV-09 Entkopplung
Die Entkopplung (lose Kopplung) soll optimiert werden.
Regeln
- Zur Entkopplung (losen Kopplung) von Diensten und IT-Komponenten sollen offene Standards und Datenmodelle eingesetzt werden.
- Bei Entkopplung (loser Kopplung) sollen Abhängigkeiten zwischen IT und insbesondere zu spezifischen Laufzeitumgebungen und Software-Komponenten minimiert werden.
- Zur Entkopplung (loser Kopplung) soll die Bereitstellung von IT serverbasiert, der Zugriff über den Webbrowser und die clientseitige Integration nur im Einzelfall erfolgen.
Begründung
- Wesentliche Voraussetzung für die lose Koppelung von Diensten sind wohl definierte und standardisierte Schnittstellen, welche die gesamte Interaktion eines Dienstes mit der Umgebung abdecken.
- Die spezifischen Details der Implementierung eines Dienstes müssen damit in der Umgebung (z. B. bei anderen Diensten) nicht bekannt sein.
- Weiterhin wird die Wiederverwendung und Wartung sowie die Zugriffskontrolle und -steuerung erleichtert.
- Damit werden Effizienz- und Standardisierungsvorteile realisiert.
- Die lose Kopplung ermöglicht durch die geringe Abhängigkeit zwischen einzelnen Komponenten eine schnelle und flexible Anpassung von IT-Lösungen und vereinfacht ihre Verwaltung, Erprobung, Weiterentwicklung und Wartung.
Abhängigkeiten
Implikationen
- Die Vorgabe soll beim Entwurf, der Entwicklung und der Bereitstellung von Diensten berücksichtigt werden, wobei ein übergreifendes Schnittstellenmanagement unterstützend zu etablieren ist.
- Bei der Umsetzung der losen Kopplung sollten gängige Architektur und Entwurfsmuster berücksichtigt werden.1
- Die bei der Umsetzung der losen Kopplung entstehende Komplexität sollte beachtet werden.
- Der erhöhte Planungs- und Umsetzungsaufwand, der durch die Entkopplung von Diensten entsteht, sollte beachtet werden.
Footnotes
-
Institute of Electrical and Electronics Engineers, Design patterns in object oriented analysis and design, 2011, verfügbar unter https://ieeexplore.ieee.org/abstract/document/5982229, zuletzt abgerufen am 14. März 2024. ↩