Weiterentwicklung und Einhaltung von Architekturvorgaben
Zur Erstellung, fortlaufenden Überprüfung und bedarfsbezogenen Weiterentwicklung der in diesem Dokument dargelegten Architekturvorgaben wird der im Governance Framework COBIT 51 definierte Richtlinien-Lebenszyklus herangezogen. COBIT 5 wird innerhalb des TOGAF Frameworks als Referenzwerk für IT-Governance genutzt, da es einen offenen Standard zur Steuerung der IT darstellt. Der Richtlinien-Lebenszyklus dieser Architekturrichtlinie orientiert sich an den in der folgenden

Abbildung erkennbaren Phasen: Jede der im COBIT Framework aufgeführten Phasen beinhaltet definierte Vorgehensweisen, die zur Erarbeitung von Prüfungs- und Steuerungsmechanismen berücksichtigt wurden. Aus diesen Mechanismen wurden anschließend die folgenden Grundsätze abgeleitet, die bei der Nutzung und Einhaltung der Architekturrichtlinie zu berücksichtigen sind:
- Die Beachtung der in diesem Dokument aufgeführten Architekturvorgaben ist gemäß Geltungsbereich (vgl. Kapitel 1.2 Geltungsbereich) verbindlich.
- Die Sicherstellung und Überprüfung der Einhaltung der Architekturrichtlinie ist durch das jeweilige Ressort/ die Behörde und der dort verorteten Projekte und Programme selbst vorzunehmen (z. B. durch entsprechende Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen der zuständigen Mitarbeitenden). Abweichungen bei der Anwendung der (SOLL-) Architekturvorgaben werden die jeweils zuständigen Bereiche konsultiert, welche den Ressorts/Behörden beratend zur Seite stehen. Die hinreichende Berücksichtigung der Architekturvorgaben wird im Rahmen des zukünftigen Architekturcontrolling mithilfe von Eigenbewertungen (Self-Assessment) und Kennzahlen ermittelt. Die Erkenntnisse aus der Bewertung der Architekturvorgaben werden bedarfsweise den relevanten Entscheidungsgremien zur Verfügung gestellt.
- Die Behörden sollten einen permanenten Feedbackprozess etablieren, um eine regelmäßige Prüfung und proaktive Anpassung und Ergänzung der Vorgaben aus ihrer operativen Aufgabenerfüllung heraus zu gewährleisten. Sollten bei Prüfung und Anwendung der Architekturvorgaben Unklarheiten oder Abweichungen auftreten, so ist der entsprechende Sachverhalt bei den jeweils zuständigen Bereichen anzuzeigen. Die im Rahmen der Fortschreibung zuständigen Bereiche werden somit in Kenntnis gesetzt2 und können auf dieser Basis Anpassungsbedarfe ableiten.
- Dieses Dokument wird kontinuierlich fortgeschrieben, um ein Höchstmaß an Aktualität und einen optimalen Umfang zu gewährleisten. Hierbei wird insbesondere auf eine kontinuierliche Synchronisation der weiteren Konzepte im Zusammenhang zur Architekturrichtlinie geachtet. Die Fortschreibung und Aktualisierung dieser Architekturrichtlinie ist eine strategische und damit ministerielle Aufgabe und liegt aktuell in der Organisation des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik. Eine Beteiligung der relevanten Stakeholder wird sichergestellt.
Footnotes
-
ISACA. COBIT Framework. 2019 unter http://www.isaca.org/COBIT/Pages/default.aspx; zuletzt abgerufen am 24. April 2019. ↩
-
Es besteht explizit keine Genehmigungspflicht auf Seiten der Projektleitung des BMI bzw. des jeweils zuständigen Bereiches des jeweils zuständigen Bereiches. ↩