Formatvorlage für die Architekturvorgabe
Um die praktische Arbeit mit den Architekturvorgaben zu erleichtern, wird jede Architekturvorgabe im Folgenden durch einen eindeutigen Bezeichner, einen aussagekräftigen Titel sowie den Verbindlichkeitsgrad gekennzeichnet.
Für eine einheitliche Darstellung und Lesbarkeit der in diesem Dokument beschriebenen Architekturvorgaben wurde die folgende, aus dem TOGAF® Framework1 adaptierte, Formatvorlage genutzt.
ID: V-xxxx-Rxx (Revisionssichere Identifikationsnummer)
xV-xx xyz (Titel der Architekturvorgabe bestehend aus VorgabeID und Kernelement)
Kernvorgabe inklusive des Verbindlichkeitsgrades
Regeln
- Konkretisieren und vervollständigen die Kernvorgabe durch einzelne eindeutige und widerspruchsfreie Regeln.
- …
Begründung
- Beschreibt die geschäftlichen und technologischen Vorteile der Architekturvorgabe aus fachlicher Perspektive.
Abhängigkeiten
- Beschreibt die Beziehung zu anderen Architekturvorgaben.
Implikationen
- Beschreiben eindeutig und wertungsfrei die geschäftlichen und technologischen, teilweise nur potenziellen Auswirkungen der Architekturvorgabe auf die Stakeholder der Architekturrichtlinie (z. B. in Bezug auf Ressourcen, Kosten und Aktivitäten/ Aufgaben).
- …
Ergänzende Hinweise zur Formatvorlage
Im Folgenden werden die einzelnen Elemente der Vorgaben noch einmal im Detail erläutert:
Die ID als revisionssichere Identifikationsnummer identifiziert Änderungen an einzelnen Architekturvorgaben. Die Nummerierung erfolgt fortlaufend, wobei das Präfix V zur Kennzeichnung der Zugehörigkeit zu den Architekturvorgaben der Architekturrichtlinie vorangestellt wird. Der Mittelteil wird fortlaufend und dadurch für jede Vorgabe einmalig vergeben. Der Revisionsstand der Architekturvorgabe wird durch das Suffix gekennzeichnet, wobei R01 die initiale Version der Vorgabe kennzeichnet und bei jeder künftigen Revision der Wert um eins erhöht wird. R04 bedeutet also beispielsweise, dass die vorliegende Vorgabe die dritte Revision der initialen Version ist.
Der Titel ergibt sich aus dem Regelungsbereich (AV, GV, FV, TV), einer fortlaufenden Nummer (zusammen VorgabeID) und dem Kernelement der Kernvorgabe. Die Anzahl der Architekturvorgaben muss zur Gewährleistung der Anwendbarkeit pro Regelungsbereich auf zehn Vorgaben begrenzt sein.
Die Kernvorgabe wird zur schnellen Erfassbarkeit und Verständlichkeit als einzelner grammatikalisch gleich aufgebauter Satz formuliert. Die Kernvorgabe repräsentiert den Kern der Regeln.
Die Regeln werden zur Bewertung der Anwendbarkeit der Architekturrichtlinie einheitlich strukturiert. Die Nummerierung dient der Identifikation der einzelnen Regel und nicht der Priorisierung von Regeln untereinander. Die Identifikation einer einzelnen Regel setzt sich zusammen aus der VorgabeID und der Nummerierung in der Liste (Schema xV-xx-Rxx). Die Anzahl der Regeln soll zur Gewährleistung der Anwendbarkeit pro Architekturvorgabe auf fünf Regeln begrenzt sein. Die Regel soll in einem einzelnen und einfach verständlichen Satz geschrieben sein. Die Regeln können durch Architekturartefakte, Prüfelemente und Referenzen unterlegt werden. Diese werden für Verzeichnisse in der Architekturrichtlinie sowie als Basis für ein Architekturcontrolling verwendet. Um die Einhaltung von Architekturvorgaben und den Gesamtfortschritt überwachen zu können, sollen die Architekturvorgaben mithilfe von Kennzahlen messbar gemacht werden. Die Kennzahlen orientieren sich an den in der Beschreibung definierten Architekturartefakten, Prüfelementen und Referenzen.
Die Begründung beschreibt die Vorteile in der Anwendung der Architekturvorgabe. Ziel ist insbesondere die Unterstützung der Kommunikation bei den Stakeholdern und der Verknüpfung mit Zielen in relevanten Strategien und Konzepten.
Die Abhängigkeiten beschreiben die Beziehungen der Architekturvorgaben untereinander und damit deren Zusammenhang. Die Beziehung wird mit einem Typ der Beziehung versehen (z.B. Konkretisierung). Die einzelnen Beziehungen können ob bestehender Konkurrenz untereinander mit einer Priorisierung versehen werden.
Die Implikationen beschreiben die Auswirkungen auf die Stakeholder, insbesondere die Anwendenden, der Architekturrichtlinie entsprechend Abschnitt 1.3 Zielgruppe, insbesondere bei den Behörden und Dienstleistern, in der Anwendung der Architekturvorgabe. Die Anwendung und Bewertung unterliegen dabei den jeweiligen Anwendenden. Die Bewertung der Implikationen sollte sich auch auf die Regeln beziehen. Die Nummerierung dient der Identifikation der einzelnen Implikation und nicht der Priorisierung von Implikationen untereinander. Die Identifikation einer einzelnen Implikation setzt sich zusammen aus der VorgabeID und der Nummerierung in der Liste (Schema xV-xx-Ixx). Die Anzahl der Implikationen soll zur Gewährleistung der Anwendbarkeit pro Architekturvorgabe auf fünf Implikationen begrenzt sein. Die Implikation soll in einem einzelnen und einfach verständlichen Satz geschrieben sein. Bedarfsweise können diese Bewertungen für Prozesse des Architekturcontrollings oder für Entscheidungsprozesse herangezogen werden und von diesen Stakeholdern analysiert werden.
Footnotes
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The Open Group Library. The TOGAF Standard Version 9.2. Unter https://publications.opengroup.org/c182?_ga=2.209896722.686744425.1649171558-784988137.1649171558 zuletzt abgerufen am 05. April 2022. ↩