Architekturrelevante strategische Ziele
Mit Einhaltung der Architekturvorgaben werden folgende strategische Ziele der Informationstechnik und Digitalisierung unterstützt:
- Effektivität und Qualität - Unterstützungsleistung, Flexibilität, Standards
- Digitalisierte Verwaltungsvorgänge - Zugang, Prozesse, Basisdienste
- Zukunftsfähigkeit und Offenheit - Innovation, Technologie, Arbeitsweise
- Informationssicherheit und Datenschutz - Gewähr, Sensibilisierung, Resilienz
- Attraktivität als Arbeitgeber - Bindung, Gewinnung, Werkzeuge, Arbeitsumfeld
- Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz - Bündelung, Wiederverwendung, Lebenszyklus
- Inklusion und Barrierefreiheit - Chancengleichheit, Zugang, Nutzbarkeit
- Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit - Ökonomie, Ökologie, Soziales, Lebenszyklus
- Kooperation - Schnittstellen, Integration, Interoperabilität, Zusammenarbeit
- Kontrollfähigkeit und Steuerbarkeit - Planung, Steuerung, Business-IT-Alignment
Die allgemeinen Vorgaben (AVn) sind eng mit den strategischen Zielen und den Erkenntnissen aus den Rahmenwerken und internationalen Modellen verknüpft. Zur Übersicht wurden jeder AV die drei relevantesten strategischen Ziele zugeordnet.
| Bezeichner | Allgemeine Vorgabe | Verknüpfte strategische Ziele |
|---|---|---|
| AV-01 | Konformität | 2, 4 und 10 |
| AV-02 | Interoperabilität | 1, 2 und 9 |
| AV-03 | Nachhaltigkeit | 1, 6 und 8 |
| AV-04 | Datenbasiertes Handeln | 1, 2 und 10 |
| AV-05 | Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit | 2, 7 und 9 |
| AV-06 | Kollaboration | 5, 7 und 9 |
| AV-07 | Open Source | 1, 3 und 9 |
| AV-08 | Sicherheit und Schutz | 4, 9 und 10 |
| AV-09 | Souveränität | 1, 4 und 10 |
| AV-10 | Skalierbarkeit | 1, 3 und 6 |
In Anbetracht der vielschichtigen und komplexen Abhängigkeiten von Initiativen und Projekte auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind potenzielle Zielkonflikte zwischen einzelnen Beschlüssen und Konzeptionen nicht ausgeschlossen.
Im Rahmen der kontinuierlichen Fortschreibung relevanter Konzepte und Beschlüsse mit Bezug zur Architekturrichtlinie sind diese Zielkonflikte zu bewerten und zur Synchronisation an die jeweils geeignete Stelle zu adressieren. Des Weiteren sind diese Zielkonflikte in die Abhängigkeiten und/oder Implikationen der betroffenen Vorgaben aufzunehmen.