Kontext
Die strategische Ausrichtung der IT und Digitalisierung unterliegt verschiedenen Beschlüssen, Vorgaben auf europäischer Ebene und Ergebnissen aus Projekten sowie Initiativen. Folgende zeitlich sortierte Aktivitäten sind für den Kontext der Architekturrichtlinie relevant.
Die Standards für E-Government Anwendungen (SAGA 5 aus 20111) sind eine Zusammenstellung von Referenzen auf Spezifikationen und Methoden für Softwaresysteme der öffentlichen Verwaltung. Im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund wurde SAGA mit der Fortschreibung der Architekturrichtlinie 2019 abgelöst. Konkretisierungen erfolgen in Spezifikationen zur Architekturrichtlinie.
Zur Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit hat die Europäische Union den Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF aus 20172) beschlossen. Um die Interoperabilität deutscher Verwaltungen mit europäischen Diensten zu gewährleisten, sollte die Kompatibilität der Architekturrichtlinie mit dem EIF hergestellt werden.
Im Onlinezugangsgesetz (OZG3) verpflichten sich Bund und Länder, sämtliche Leistungen der deutschen Verwaltung vollständig digital anzubieten. Unter dem strategischen Ziel der Nutzendenfreundlichkeit soll auf vorhandenen Strukturen aufgebaut und durch die digitalen Schnittstellen Einsparungspotentiale im Bereich der Bürokratiekosten und die Verkürzung von Bearbeitungszeiten erreicht werden. Zudem sollen offene Standards prioritär verwendet und Architekturvorgaben, Qualitätsstandards und Interoperabilitätsstandards festgelegt werden.
Mit der vom IT-Rat am 25. Februar 2019 beschlossene „Netzstrategie der öffentlichen Verwaltung 2030“ (IVÖV4) soll die netztechnische Basis als Integrationsplattform der gesamten öffentlichen Verwaltung fortentwickelt werden.
Mit dem Beschluss des Eckpunktepapiers „Stärkung der Digitalen Souveränität der Öffentlichen Verwaltung“ des IT-Rats vom 24. März 2020 und des IT-Planungsrats vom 04. Mai 20205 haben Bund, Länder und Kommunen sich zum Ziel gesetzt, die Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung gemeinsam und kontinuierlich zu stärken. Zu diesem übergeordneten Ziel kann mit der konsequenten Umsetzung der Architekturrichtlinie ein wesentlicher Beitrag geleistet werden.
Darüber hinaus ergänzen diverse weitere querschnittliche und fachliche Strategien, Konzepte, Projekte und Initiativen den Kontext.
Footnotes
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, SAGA-Modul Grundlagen 5, 2011, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/architekturen-standard/AM_SAGA_Grundlagen.html, zuletzt abgerufen am 19. September 2024. ↩
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Europäische Kommission, Mitteilung der Kommission - Europäischer Interoperabilitätsrahmen – Umsetzungsstrategie (COM/2017/0134 final), 2017, verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52017DC0134&qid=1710430918493, zuletzt abgerufen am 18. September 2024. ↩
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Bundesgesetzblatt - Bundesministerium der Justiz, Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122 und 3138) zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) geändert, 2024, verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/, zuletzt abgerufen am 18. September 2024. ↩
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IT-Rat, Beschluss Nr. 11/2018, Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung, 2018, verfügbar unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/it-sicherheit-und-netze/netze/netzstrategie-2030.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 18. September 2024. ↩
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IT-Planungsrat, Beschluss Nr. 2020/19 vom 04. Mai 2020, Stärkung der Digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung, 2020, verfügbar unter https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2020/Beschluss2020-19_Entscheidungsniederschrift_Umlaufverfahren_Eckpunktepapier.pdf, zuletzt abgerufen am 06. April 2022. ↩